Die Erziehungsberechtigten aller schulpflichtigen Kinder des Sprengels unserer Schule erhalten Ende Januar/Anfang Februar die Anmeldeformulare sowie weitere Informationen auf dem Postweg an die Meldeadresse. Darin ist das Vorgehen zur aktuellen Schuleinschreibung erklärt. Nachfolgend erhalten Sie allgemeine Informationen:

Schulpflicht

Ein Kind, das bis zum 30. September sechs Jahre alt wird oder schon einmal vom Schulbesuch zurückgestellt wurde, ist schulpflichtig. Kinder, die zwischen dem 1. Juli und 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden (= Einschulungskorridor).

Ein Kind, das bis zum 30. September sechs Jahre alt wird, ist von den Erziehungsberechtigten an der Grundschule des Sprengels, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden. Bei Kindern im Einschulungskorridor treffen die Erziehungsberechtigten nach eingehender Beratung durch die Schule spätestens bis 10. April die abschließende Entscheidung über die Einschulung.

Gastschulanträge (s.u.) für den Besuch einer anderen Grundschule als der Sprengelschule sind aus zwingenden persönlichen Gründen möglich und können erst bei oder nach der Schulanmeldung eingereicht werden. Bitte vermerken Sie dieses Vorhaben auf den Anmeldeformularen.

Aktueller Einschreibetermin für das Schuljahr 2024/2025:
Mittwoch, 13. März 2024, 14 Uhr bis 19 Uhr

Der Informationsabend für die Eltern der zukünftigen Erstklasskinder findet am Montag, den 26.02.2024 um 19.00 Uhr an unserer Schule statt.

Bitte geben Sie vorab auf den Anmeldeunterlagen Ihre gewünschte Uhrzeit für die Anmeldung an, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Mindestens ein Erziehungsberechtigter soll mit dem Kind persönlich zur Schulanmeldung kommen. Eine Geburtsurkunde sowie ggf. der Nachweis der Schuleingangsuntersuchung ist vorzulegen.

Bei Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache sind auch Angaben über einen Besuch einer Kindertageseinrichtung oder eines Vorkurses zu machen. Des Weiteren müssen Kopien der Pässe der Erziehungsberechtigten sowie des Kindes vorgelegt werden.

Vorzeitige Einschulung

Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung ist spätestens bei der Schulanmeldung zu stellen.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Ihren Wunsch auf eine vorzeitige Einschulung Ihres Kindes bis Ende Februar im Sekretariat zu melden.

Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Schule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.

Zurückstellung

Ein Kind kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Über eine Zurückstellung entscheidet die Schulleitung.

Bitte melden Sie sich bis spätestens Ende Februar im Sekretariat der Schule, falls Sie eine Zurückstellung in Betracht ziehen.

Schuleingangsuntersuchung

Das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München führt die verpflichtende Schuleingangsuntersuchung vor Schulbeginn bei Ihrem Kind durch. Dazu erhalten Sie für die Terminvergabe ein entsprechendes Einladungsschreiben. Nach durchgeführter Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie an der Schule vor Beginn des Schuljahres abgeben müssen.

Gastschulantrag

Ein Antrag auf ein Gastschulverhältnis ist aus zwingenden persönlichen Gründen möglich. Sollten diese Gründe nicht mehr vorliegen, kann das genehmigte Gastschulverhältnis zum Ende eines Schuljahres widerrufen werden.

Bitte melden Sie sich im Sekretariat der Schule und füllen das  Formular für einen Gastschulantrag aus. Die Schule leitet den Antrag an die entsprechenden Stellen weiter. Nach Bearbeitung des Antrags durch die Landeshauptstadt München erhalten Sie den Bescheid. Die Schule erhält eine Kopie des Bescheids.

Hier können Sie sich auch direkt das Formular herunterladen und zuhause ausfüllen: Gastschulantrag